Ab Januar 2017 müssen getrennt lebende Väter oder Mütter ihren Kindern mehr Unterhalt zahlen.
Der Mindestunterhalt steigt für Kinder bis zum fünften Lebensjahr um sieben Euro auf 342 Euro. Sechs – bis Elfjährige haben Anspruch auf 393 Euro, das sind neun Euro mehr als 2016. Zwölf- bis 17-Jährige bekommen 460 statt 450 Euro monatlich. Der Mindestbedarf für ein volljähriges Kind steigt um 11 Euro auf 527 Euro.
Entsprechend dem Nettoeinkommen der Unterhaltspflichtigen steigt der Betrag dann je Einkommensklasse gestaffelt. Der Selbstbehalt für die Unterhaltspflichtigen ändert sich den Angaben zufolge nicht. Er war zuletzt zum 1.1.2015 angehoben worden.
Kindergeld wird zur Hälfte abgezogen
Auf den Bedarf des Kindes ist das Kindergeld anzurechnen – bei minderjährigen Kindern zur Hälfte, bei volljährigen vollständig. Die tatsächlichen Zahlbeträge verringern sich entsprechend.
Beispiel: Der Mindestunterhalt in der ersten Altersstufe beträgt 342 Euro. Davon ist das halbe Kindergeld abzuziehen. Dieses beträgt derzeit für das erste Kind 190 Euro. Davon wird die Hälfte angesetzt, also 95 Euro. Der Zahlbetrag für den Unterhaltspflichtigen beläuft sich damit auf 247 Euro (342 Euro – 95 Euro).
Sobald die von der Regierung geplante Kindergelderhöhung für 2017 endgültig feststeht, wird dies dem OLG zufolge entsprechend in den Rechenbeispielen angepasst. Ab 2017 soll das monatlich Kindergeld um zwei Euro steigen.
Quelle: T-online.de